Familienrecht

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Familienrecht

Trennung und Scheidung haben für die Beteiligten meistens eine große emotionale und finanzielle Tragweite. Ich bin bestrebt, diese Konflikte möglichst außergerichtlich und unter Beachtung der jeweiligen Interessen zu lösen, wobei die außergerichtliche Zielführung den Vorteil hat, dass langwierige, zermürbende und auch kostenträchtige gerichtliche Verfahren vermieden werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die beteiligten Familienmitglieder, wenn möglich, weiterhin eine gute und dem Kindeswohl zuträgliche Beziehung aufrechterhalten wollen. Hierzu bedarf es aber immer der Bereitschaft der beiden beteiligten Elternteile.

Steht eine gerichtliche Auseinandersetzung an, schätze ich die Erfolgsaussichten für Sie realistisch ein und gleiche diese mit Ihren persönlichen Vorstellungen auch im Hinblick auf die Kostenfrage ab. Ihre Interessen setze ich mit hoher fachlicher Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht und langjähriger Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht fachgerecht durch. Regelmäßige Fortbildungen im Fachbereich sind für mich selbstverständlich. Wichtig ist mir die individuelle Betreuung, die auf Ihre spezielle Situation, so schwierig sie auch sein mag, zugeschnitten ist.

Als Mediatorin ermögliche ich Ihnen, selbstbestimmt für Sie maßgeschneiderte Lösungen auf einvernehmlicher Basis mit den Konfliktparteien ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu erzielen.

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Bereits vor Eheschließung und während der Ehe erarbeite ich für Sie interessengerechte Regelungen und Vereinbarungen, um Konflikten vorzubeugen.

In steuerlichen Angelegenheiten bzw. zur notariellen Beurkundung arbeite ich mit erfahrenen Steuerberatern und Notaren zusammen.

 

Veränderungen im familiären Bereich können auch Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus des ausländischen Ehegatten haben. Wichtig ist es, die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Ausländerrecht erfolgreich im Auge zu behalten.

 

Frau Rechtsanwältin Schuhknecht ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.

BEREICHE DES FAMILIENRECHTS

– Scheidung und Versorgungsausgleich

–  Kindesunterhalt (Minderjährigen- und Volljährigen-Unterhalt)

– Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

– Elternunterhalt

– Güterrecht/ Vermögensauseinandersetzung

– Auseinandersetzung von Miteigentum an Immobilien
– Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

– Teilung von Haushaltsgegenständen und Ehewohnung
– Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht- und Umgangsrecht

– Wechselmodell, Nestmodell

– Kindesentzug/ Kindesentführung

– Familiensachen mit Auslandsbezug
– Adoption

– Einbenennung (des Stiefkindes)
– Erbrechtsfragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung

Die anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer getroffenen Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Die Höhe der Stundenvergütung oder der Pauschale sind von der Materie und dem zu erwartenden Aufwand abhängig.
Für eine ausführliche Erstberatung wird in aller Regel € 150,00 zzgl. 16% MwSt. berechnet. Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie, welche Kosten für die weitere Tätigkeit anfallen.
Haben Sie ein geringes Einkommen besteht in familiengerichtlichen Verfahren die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen,
wodurch Anwalts- und Gerichtskosten von der Landesjustizkasse getragen bzw. bei Ratenzahlungsanordnung vorfinanziert werden.

Tanja Schuhknecht